Kindersicherung in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten
Eltern stehen in einer Mietwohnung oft vor der Frage, welche Sicherungsmaßnahmen für kleine Kinder erlaubt sind und welche nicht. Grundsätzlich gilt: Der Mieter darf die Wohnung so einrichten, dass sie den Bedürfnissen seiner Familie entspricht, solange die Substanz der Immobilie nicht beschädigt wird. Steckdosensicherungen zum Einkleben oder Einstecken sind unproblematisch, ebenso Tür- und Fenstergitter, die ohne Bohren befestigt werden. Anders sieht es bei fest installierten Schutzvorrichtungen aus, die in Wände oder Fensterrahmen eingreifen. Hier ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, denn solche Veränderungen können den Wert der Wohnung mindern oder späteren Mietern missfallen.
Ein häufiger Streitpunkt sind Kindersicherungen für Fenster, insbesondere in oberen Stockwerken. Ein abschließbarer Fenstergriff, der nur mit Schlüssel geöffnet werden kann, ist eine einfache Lösung, die meist ohne Rückfragen akzeptiert wird. Wer jedoch ein fest verschraubtes Fenstergitter oder einen einbruchhemmenden Zusatzverschluss anbringen möchte, sollte vorher schriftlich beim Vermieter anfragen. Dabei hilft es, auf die Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen, die Eltern gegenüber ihren Kindern haben. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur verweigern, wenn triftige Gründe vorliegen, etwa denkmalgeschützte Fenster oder eine geplante Modernisierung. Wer unsicher ist, findet bei weissenseer-spitze.de praktische Hinweise zur Stromsicherheit im Kinderzimmer, die sich ohne bauliche Veränderungen umsetzen lassen.
Beim Auszug müssen alle angebrachten Sicherungen wieder entfernt werden. Bohrlöcher sind fachgerecht zu verschließen, es sei denn, der Vermieter hat einer dauerhaften Installation zugestimmt. Klebepads von Steckdosensicherungen lassen sich meist rückstandslos abziehen, bei Fenstergittern kann jedoch ein Handwerker nötig sein. Eltern sollten daher von Anfang an darauf achten, dass die gewählten Lösungen ohne großen Aufwand rückgängig zu machen sind. Wer eine Erlaubnis für feste Einbauten erhalten hat, sollte diese schriftlich festhalten, inklusive der Frage, wer die Kosten für den Rückbau trägt. So vermeidet man Streit beim Auszug und schützt gleichzeitig das Kind.
Letztlich gilt: Kindersicherheit und Mietrecht lassen sich vereinbaren, wenn beide Seiten offen kommunizieren. Vermieter haben kein Interesse an gefährlichen Wohnungen, Mieter wollen ihre Kinder schützen. Wer die Spielregeln kennt, kann schnell und rechtssicher handeln. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag oder ein Gespräch mit dem Vermieter, bevor gebohrt oder geschraubt wird.